1. Aufgaben der Streitschlichter
    Die Streitschlichter haben die Aufgabe, in den Pausen in verschiedenen Bereichen des Schulgeländes, kleinere Streitereien unter Mitschülern zu klären und Mitschüler, die das Pausengelände verlassen oder die sich im Schulgebäude aufhalten, daraufhin zu weisen, dass dies nicht erlaubt ist. In Ausnahmefällen können die Streitschlichter Konflikte, die nicht während der Pause geklärt werden konnten, direkt im Anschluss in den betroffenen Klassen klären. Hierbei sollte ein Zeitrahmen von höchstens fünf Minuten nicht überschritten werden, damit der Unterricht fortgesetzt werden kann.Die einzelnen Bereiche des Schulgeländes, die die Streitschlichter zu betreuen haben sind zur Zeit der Bauphase:

    Streitschlichter im Einsatz

    • Vorderer Pausenhof
    • Pausenhof bei den Pavillons
    • Gummiplatz
    • Schulgebäude innen
    Die Streitschlichter werden mit farbigen Westen ausgestattet, damit sie von den anderen Schülern besser identifiziert werden können.

  2. Wahl der Streitschlichter
    Die Gruppe der Streitschlichter setzt sich aus Schülern der Jahrgangsstufe 4 zusammen. Hierfür werden aus jeder vierten Klasse zwei Schüler gewählt. Die Wahl findet innerhalb der jeweiligen Klassen zu Beginn eines neuen
    Schuljahres statt.
  3. Dauer einer Wahlperiode
    Die Streitschlichter fungieren, je nach Länge des Schuljahres, zwischen sechs und sieben Wochen. Nach diesem Zeitraum werden in den Klassen neue Streitschlichter gewählt.
    Die ehemaligen Streitschlichter übergeben die Westen an die neuen Streitschlichter und erhalten eine Urkunde für ihre geleistete Tätigkeit.